FWG stellt Antrag zum Abschaffen der Straßenbeiträge

Liebe Bürgerinnen und Bürger,

alle rufen nach Bürokratieabbau. Wir sind jedoch nicht zum Rufen gewählt, sondern dazu, zu handeln und zu entscheiden. Gemeinsam können wir – die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter – ganz konkret etwas für den Bürokratieabbau in unserer Gemeinde tun!

Aktuelle Situation

Seit dem 1. Januar 2021 können Kommunen in Hessen auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen verzichten. Bis 2024 haben bereits fast die Hälfte der 421 hessischen Städte und Gemeinden davon Gebrauch gemacht: Sie haben die Straßenbeiträge abgeschafft. Dadurch ist ein Flickenteppich entstanden, bei dem die Bürgerinnen und Bürger Glück oder Pech haben, ob sie Straßenbeiträge zahlen müssen – je nachdem, wo sie wohnen.

An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass sich die SPD-Landtagsfraktion seit Jahren das Ziel gesetzt hat, die Straßenausbaubeiträge in Hessen vollständig abzuschaffen. Auch der aktuelle Koalitionsvertrag der Landesregierung zwischen CDU und SPD greift dieses Thema auf.

Unsere Position

  • Straßenausbaubeiträge wirken oftmals unverhältnismäßig, unabhängig vom tatsächlichen Gebrauch oder der finanziellen Leistungsfähigkeit der Betroffenen, die als Anliegerinnen und Anlieger an zu erneuernden Straßen wohnen.
  • Sie werden von den Bürgerinnen und Bürgern in unserer Gemeinde als ungerecht, willkürlich und nicht planbar empfunden.
  • Im Einzelfall können sie eine existenzgefährdende Belastung ohne tatsächlichen Gegenwert darstellen. Das Eigenheim als Altersvorsorge kann dadurch zur Armutsfalle werden.

Beide Varianten – einmalige und wiederkehrende Straßenbeiträge – erzeugen Bürokratie, Aufwand und Kosten: Widersprüche, Stundungsanträge, Klagen und Gerichtsverfahren können die Folge sein. Diese direkten und indirekten Kosten schmälern die eigentlich zur Deckung der Straßenausbaukosten erhobenen Beiträge.

Und wenn die Gemeinde – wie bei der aktuellen Baumaßnahme in Langenhain – in der Mehrheit der Bescheide einer Stundung auf bis zu 15 oder 18 Jahre zustimmt, wirft das erhebliche Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Systems auf.

Unsere Perspektive: Was wir fordern

Unser Ziel ist es, die Mittel für die Sanierung und Erneuerung der Straßen in Ober-Mörlen zukünftig vollständig aus dem Haushalt der Gemeinde zu bestreiten.

Daher haben wir in der letzten Gemeindevertretersitzung folgenden Antrag gestellt:

  1. Die Erhebung einmaliger oder wiederkehrender Straßenausbaubeiträge gemäß § 11 KAG Hessen wird in Ober-Mörlen mit sofortiger Wirkung eingestellt.
  2. Die bestehende Straßenbeitragssatzung in der Fassung vom 12.12.2022 wird aufgehoben bzw. entsprechend angepasst.
  3. Zukünftige Investitionen in die Erneuerung, Verbesserung oder den Umbau von Straßen, Wegen und Plätzen werden vollständig aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert.
  4. Der Gemeindevorstand wird beauftragt, die erforderlichen gesetzlichen und satzungsrechtlichen Schritte vorzubereiten, einen Zeitplan zur Umsetzung vorzulegen und zu berechnen, wie die Kosten für Straßensanierungsmaßnahmen zum Teil auch über die Grundsteuer mitfinanziert werden können.

Den Einwänden der anderen Fraktionen setzen wir entgegen:

  • Ja, wir müssen das Thema gemeinsam besprechen
  • Ja, wir müssen entscheiden, worauf wir welche Priorität legen
  • Ja, wir müssen eine Lösung dafür finden, wie wir mit den Bürgerinnen und Bürgern umgehen, die in den letzten Jahren Straßenbeiträge bezahlt haben.
  • Wer will findet Lösungen – wer nicht will sucht Ausreden.
    Gerne zitieren wir hier unseren Bürgermeister: Packen wir es an! Gemeinsam!

Wir machen Ortspolitik für Sie: bürgernah, unabhängig, sachbezogen!

Ihre FWG-Fraktion

PS: Der Antrag wurde zur Beratung in den Haupt- und Finanzausschuss (HuF) verwiesen. Dieser tagt öffentlich und Sie können die Diskussion zu diesem Thema vor Ort verfolgen.

Gratulation an den OMTC

Die FWG Ober-Mörlen gratuliert der Altersklasse Herren 60 des OMTC zur souverän gewonnenen Deutschen Meisterschaft beim Final-Four-Turnier an der Hüftersheimer Mühle.

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