In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HuF) am 23.10.2025 wurden drei Anträge der FWG-Fraktion beraten und konstruktiv diskutiert. Das Protokoll dazu lässt Sie möglicherweise irritiert zurück: Sie finden hier nur drei knappe Aussagen: „TOP wird bis zu den Haushaltsberatungen vertagt“, „Antrag wird zurückgezogen“ und „TOP wird vertagt.“ Einen Diskussionsverlauf oder die Gründe dieser Entscheidungen suchen Sie vergeblich.
Mit nachfolgenden Informationen möchten wir Sie daher zum Stand der Dinge informieren und so für mehr Transparenz sorgen. Gerne können Sie sich auch ein eigenes Bild machen: Die Sitzungen der Ausschüsse sind öffentlich!
TOP 4 – Unverzügliche Einberufung der Ausschusssitzungen
Unsere Intention
Die Ausschussarbeit in unserer Gemeinde soll unabhängiger, transparenter und reaktionsschneller sowie im Sinne einer lebendigen Demokratie bürgernäher gestaltet werden.
- Wir möchten, dass wichtige oder dringliche Anliegen zeitnah im zuständigen Ausschuss beraten werden und nicht unnötig verzögert werden können.
- Wir möchten, dass sich alle Beteiligten aktiv und verantwortungsvoll in die kommunalpolitische Arbeit einbringen können – unabhängig davon, ob die Initiative zur Beratung von der Ausschussleitung oder anderen kommt.
Unser Antrag
Im die vorab genannten Ziele zu erreichen, haben wir im Juni 2025 beantragt, die Geschäftsordnung der Gemeindevertretung und der Ausschüsse entsprechend zu ergänzen. Die Gemeindevertretung hat diesen Antrag am 03.06.2025 in den HuF verwiesen. In der HuF-Sitzung am 07.07.2025 wurden rechtliche Bedenken geäußert und der Vorsitzende wurde gebeten, die Regelungslücke in § 62 Abs. 5 HGO bis zur nächsten Sitzung zu klären.
Aktueller Stand
In der HuF-Sitzung letzte Woche wurde über die eingegangene Antwort des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) gesprochen. Der HSGB hatte sinngemäß geantwortet, dass nach seiner Einschätzung der Gesetzgeber das Sondereinberufungsrecht für Ausschüsse nicht vorgesehen habe und eine Regelung durch Geschäftsordnung in dieser grundsätzlichen Frage nicht möglich sei, da dies die gesetzlichen Regelungen „aushebeln“ und nicht zweckdienlich ergänzen würde.
Die Ausschussmitglieder waren sich einig, dass sie dieser Einschätzung nicht folgen müssen. Eine Umsetzung berge jedoch das Risiko, dass Beschlüsse, die in einer so einberufenen Sitzung getroffen würden, anfechtbar seien. Da es für eine Beschlussvorlage im Sinne unseres Antrages keine Mehrheit gegeben hätte, haben wir den Antrag zurückgezogen. Damit haben wir uns die Option offengehalten, ihn bei neuen Erkenntnissen nochmal stellen zu können, ohne damit ein Jahr warten zu müssen.
Unsere Intention wurde jedenfalls von allen Beteiligten verstanden!
Der Bericht aus dem HuF zu unserem dritten Antrag „TOP 5 – Abschaffung der Straßenausbaubeiträge“ folgt in der nächsten Ausgabe der Ober-Mörler Nachrichten.
Wir machen Ortspolitik: bürgernah, unabhängig, sachbezogen!
Ihre FWG-Fraktion
