FWG-Antrag zur Schaffung von Anreizen, vorhandenes und unbebautes Bauland zu nutzen

Die FWG-Fraktion unterstützt seit Jahren ausdrücklich Anstrengungen gegen innerörtlichen Leerstand sowie für das Schließen von Baulücken.

Dass Ober-Mörlen ein attraktiver Ort zum Wohnen im Umfeld des Ballungsraums Rhein-Main ist, ist an der Nachfrage im Neubaugebiet Schießhütte zu erkennen. Weitere Neubaugebiete wird es auf absehbare Zeit nicht geben. Für die FWG ist es wichtig, dass zuerst verfügbare Flächen genutzt werden, bevor neue erschlossen und versiegelt werden. Es ist dementsprechend notwendig und sinnvoll, baureife Grundstücke tatsächlich selbst zur Schaffung von Wohnraum zu nutzen oder zum Verkauf anzubieten und somit vorhandene Baulücken zu schließen. Hierüber waren sich zuletzt auch alle Fraktionen einig

Um freistehende Gewerbeflächen für Interessierte sichtbarer zu machen, beantragten wir im Jahr 2022 bereits erfolgreich die Erstellung eines gewerblichen Leerstandskatasters. Mit Blick auf die vielen privaten Baulücken in der Gemeinde, begrüßen wir die Möglichkeit der Grundsteuer C als potenzielle Maßnahme zur innerörtlichen Verdichtung sehr.

Dementsprechend hat die FWG-Fraktion in der 33. Sitzung der Gemeindevertretung am 28.10.2024 beantragt, dass der Gemeindevorstand die Grundsteuer C, inklusive eines Vorschlages für den Hebesatz in den Haushaltsentwurf 2025 aufnimmt, sowie alles Notwendige veranlasst, um die Grundsteuer C zum 01.01.2025 einzuführen.

Die hessische Regelung geht dabei sogar über die Bundesregelung hinaus und ermöglicht, den Hebesatz für die Grundsteuer C nach der Dauer der Baureife von Grundstücken abzustufen. Die Gemeinde kann damit die Höhe des Hebesatzes danach staffeln, wie lange das baureife Grundstück schon ungenutzt brachliegt. Die wenigen betroffenen Grundstückseigentümer, die ihre baureifen Grundstücke keiner Bebauung zuführen bzw. zur Verfügung stellen, werden durch diese Maßnahme zumindest viermal im Jahr daran erinnert, dass sie Eigentümer von Grundstücken sind, die andere dringend brauchen und nachfragen.

Auch die CDU ist für diese Einführung und hat in der vergangenen Sitzung parallel einen Antrag gestellt, wobei die von ihnen vorgeschlagenen 450 % Hebesatz noch im Haupt- und Finanzausschuss zu diskutieren sind. Beide Anträge wurden in den HuF verwiesen.

Beschluss: Verweis in HuF

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